Vollmacht - Betreuungsverfügung - Patietenverfügung

Es ist sehr wichtig, dass man sich um diese Angelegenheiten kümmert.

Es gibt viel gute Literatur zu dem Thema, aber auch hervorragende Unterstützung in Beratungsstellen.

An dieser Stelle sei die diesbezügliche Beratung im Rahmen des Projekts ReNeNa erwähnt, die nur empfohlen werden kann. Kontakt ist über das Seniorenamt oder die Betreuungsselle der Stadt Regensburg jederzeit herzustellen.

 

Hinweisend möchten wir nur ergänzen:

  1. WICHTIG - machen
  2. Sofern Immobilienkäufe oder -verkäufe getätigt werden sollen ist eine Beglaubiung der Vollmacht erforderlich (Notar oder öffentlich rechtliche Stelle) - rechtlich notwendig.
  3. Im Zuge der Erstellung der Vollmacht oder Verfügung wird empfohlen mit einem Arzt des Vertrauens die medizinische Bedeutung der Vollmacht in den verschiedenen Bereichen sich erklären lassen - rechtlich aber nicht notwendig.
  4. Im Zuge der Erstellung der Vollmacht oder Verfügung wird empfohlen ein aktuelles Attest des Hausarztes über die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung anzufertigen - rechtlich aber nicht notwendig.
  5. Die Vollmacht oder Verfügung sollte "bei Gericht hinterlegt" werden, damit dieses im Fall der Fälle weiß, dass hier etwas existiert. Hierfür gibt es das gebührenpflichtige Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin; www.vorsorgeregister.de) - rechtlich nicht notwendig.